Folgemitteilung zu der Gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau und der Polizeidirektion Landau vom 12.02.2024
Der Leichnam des 7-jährigen Mädchens, das am 11.02.2024 in der elterlichen Wohnung verstorben ist, wurde zwischenzeitlich obduziert. Eine genaue Todesursache konnte auch hierbei nicht festgestellt werden. Es wurden daher weitere rechtsmedizinische Untersuchungen und ein medizinisches Gutachten zur Klärung der Todesursache und der Frage, ob das schwerstpflegebedürftige Mädchen angemessen versorgt wurde, in Auftrag gegeben. Diese werden erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.
Angelika Möhlig Leitende Oberstaatsanwältin