Schülerpraktikum-Berufserkundung

Im Rahmen der Berufsorientierung besteht für Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Schularten aus dem hiesigen Bezirk die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz ein einwöchiges Praktikum abzuleisten.

Es ist leider jedoch nicht möglich, zu allen Zeiten und in unbegrenzter Zahl Praktikumsplätze anzubieten. Es ist daher von Vorteil, vorher anzufragen, ob das Praktikum in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum stattfinden kann.

Da die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber oft höher ist, als die Anzahl der zu vergebenden Praktikumsplätze, wird empfohlen sich auch um andere Praktikumsplätze zu bemühen.

Allgemeines

Das Praktikum umfasst die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen, Informationen über die unterschiedlichen Berufe bei der Justiz durch Mitarbeiter/innen der Behörde, die Möglichkeit des Aktenstudiums und – soweit möglich – das Kennenlernen einfacher Verfahrensabläufe, z. B. auf einer Geschäftsstelle, bei einem Rechtspfleger im Rahmen der Strafvollstreckung und eines Dezernenten.

Voraussetzungen:

•             Es muss sich um ein Schulpraktikum handeln, 

•             von einer Schule aus dem hiesigen Dienstbezirk.  

Notwendige Unterlagen:

Für die Bewerbung um einen Praktikumsplatz erbitten wir eine kurze, schriftliche Bewerbung, in welchem die Beweggründe für das Praktikum und die Interessen beschrieben werden sollen. Darüber hinaus ist eine Bestätigung der Schule über den Termin des Schulpraktikums erforderlich, sowie eine Kopie des letzten Schulzeugnisses.

Bei Minderjährigen ist weiterhin die schriftliche Zustimmung beider Elternteile notwendig, falls nicht ein Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt.

Diese Unterlagen richten Sie bitte an die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz, Verwaltungsabteilung, Marienring 13, 76829  Landau in der Pfalz.