Geschichte der Staatsanwaltschaft

"100 Jahre Justizgebäude - 100 Jahre Justiz im Gebäude"

so lautete der Titel der Festschrift, die im Jahre 2003 zur 100 Jahr Feier der Indienststellung des „Landauer Justizpalastes“ erschienen ist. 

Der Titel lenkt den Blick auf das schöne Gebäude aber zugleich auch auf die Rechtsprechung, der es dient. 

Im Juli 1900 wurde mit dem Bau des neuen Justizgebäudes begonnen. Der Bauplatz war nach dem Schleifen der Vaubanschen Festungsanlagen von der Stadt Landau kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Das neue Gebäude sollte das Landgericht, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft aufnehmen. Die Errichtung erfolgte nach Plänen des Bauamtsassessors Ullmann in Anlehnung an den Münchner Justizpalast im neubarocken Stil. Ende 1902 konnte der Amtsgerichtsvorstand und am 1. April 1903 der Landgerichtspräsident die neuen Diensträume in Besitz nehmen. Ende des 2. Weltkrieges sind bei Bombenangriffen der Süd- und der Nordflügel des Justizgebäudes schwer beschädigt worden; der Mittelteil mit der Kuppel und dem prächtigen Schwurgerichtssaal darunter blieb weitgehend unversehrt. Nach Beseitigung der Schäden im Nordflügel bis Ende 1946 wurde der Südflügel bis Mitte des Jahres 1950 wieder aufgebaut. Anlässlich des 100. Geburtstags wurde das Gebäude einer umfangreichen Sanierung unterzogen, unter anderem das Kupferdach der Kuppel nebst Krone erneuert. Die Knauf und das Kreuz der Originalkuppelkrone sind im Flur des Landgerichts ausgestellt. 

Der moderne Erweiterungsbau der Staatsanwaltschaft ist nach Plänen des Mainzer Architekturbüros Lay in den Jahre 1990 bis 1992 errichtet worden. Der Planungsentwurf erhielt den BDA - Architekturpreis.

Das Amtsgericht blickt auf eine bedeutsame Rechtstradition zurück.

Im Frühjahr 1791 wurde im damals französischen Landau der erste Friedensrichter in Deutschland gewählt. Mit ihm wurde der Gedanke der Gewaltenteilung mit einer von der Administration unabhängigen Justiz umgesetzt. 

Das Amtsgericht ist aus dem Friedensgericht entstanden und Stolz, das älteste unabhängige Gericht in Deutschland zu sein. 

Vorläufer des Landgerichts war das im Jahre 1816 eingerichtete Bezirksgericht. 

Ihre jetzige Struktur haben Land- und Amtsgericht sowie die Staatsanwaltschaft mit der Einführung des GVG gefunden. Sie prägte die Entscheidung für den Bau des Justizgebäudes und seine Ausgestaltung.