Folgemitteilung zur Presseerklärung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 12.01.2022
Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen 24-jährigen Mann, der in der Nacht zum 12.01.2022 in Lustadt einen mittlerweile 59-jährigen Mann auf offener Straße mit einem Messer angegriffen haben soll, Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Landau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Angeschuldigten wird in der vor kurzem zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, dem ihm flüchtig bekannten 59-Jährigen an dessen Wohnanwesen aufgelauert und sich diesem, als dieser nach Hause kam, mit einem Küchenmesser in der Hand genähert zu haben. Der Geschädigte, der eine auf ihn rasch zukommende Person bemerkte, versuchte noch zu fliehen, rutschte jedoch aus und stürzte, sodass der Angeschuldigte ihn einholen konnte. Als der Angeschuldigte den Geschädigten erreicht hatte, soll er ihn gepackt und ihm mehrere Stiche zugefügt haben, wobei er insbesondere auf den Oberkörper und das Gesicht des Geschädigten gezielt haben soll. Der Geschädigte, der versuchte, die Messerstiche abzuwehren, erlitt Schnittverletzungen an den Armen sowie eine tiefe, stark blutende Stichverletzung im Schulterbereich und am Auge. Da es dem Geschädigten gelang, laut um Hilfe zu rufen und eine Anwohnerin auf das Geschehen aufmerksam wurde, ließ der Angeschuldigte aus Angst vor Entdeckung von ihm ab.
Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Das Tatmotiv konnte bislang nicht geklärt werden.
Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin