| Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Versuchtes Tötungsdelikt in Landau- Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben

- Folgemitteilung zur gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 12.01.2022 -

 

Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Landau wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen den inzwischen 38-jährigen Mann erhoben, der am frühen Morgen des 11.01.2022 mit Tötungsvorsatz mit einem Messer auf einen 39-Jährigen in dessen Wohnung in Landau eingestochen haben soll.

Dem Angeschuldigten wird in der Anklage zur Last gelegt, am 11.01.2022 in die Wohnung seines 39-jährigen Bekannten eingedrungen zu sein und diesen mit dem Messer angegriffen zu haben. Der Angeschuldigte soll dem Mann mit dem Messer in Tötungsabsicht u.a. einen Stich in den Bauch- und einen Stich in den Rückenbereich versetzt haben, wodurch dieser blutende, aber nicht lebensgefährliche Stichverletzungen erlitt. Da der Mann sich gegen den weiteren Angriff des Angeschuldigten nachdrücklich zur Wehr setzen und ihm das Messer aus der Hand schlagen konnte, musste der Angeschuldigte von ihm ablassen. Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte aus der unrichtigen Annahme heraus gehandelt hat, der Mann habe einen sexuellen Übergriff auf eine gemeinsame Freundin verübt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten in der Anklage zudem vor, bereits am 10.01.2022 einen schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben. Er soll an diesem Tag in die Wohnung eines 45-jährigen Bekannten eingedrungen sein und diesen mit einer Steckdosenleiste niedergeschlagen haben, um Bargeld und Wertsachen zu entwenden. Der Mann wurde leicht verletzt. Der Angeschuldigte nahm ihm einen kleinen Bargeldbetrag und elektronische Geräte ab und verließ die Wohnung.

Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Landau – Schwurgericht – hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

 

Dr. Anne Herrmann

Oberstaatsanwältin

Teilen

Zurück