| Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Versuchtes Tötungsdelikt in Klingenmünster am 04.02.2025

- Folgemitteilung zur gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 11.02.2025 -

Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen somalischen Staatsangehörigen wegen eines tätlichen Angriffs am 04.02.2025 im Pfalzklinikum in Klingenmünster Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Landau wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. 

Der Angeschuldigte ist nach einem abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen eines Tötungsdeliktes in der geschlossenen forensischen Abteilung des Pfalzklinikums Klingenmünster untergebracht. In der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, sich dort am 04.02.2025 gegen 06:50 Uhr zu seinem zu diesem Zeitpunkt noch schlafenden Zimmergenossen begeben und diesen unvermittelt in Tötungsabsicht angegriffen zu haben. Dabei soll er ihm mit einem zum Frühstück ausgereichten Buttermesser mehrere Hiebe gegen den Halsbereich versetzt haben. Dem Geschädigten gelang es, aus dem Zimmer in das Stationszimmer des Personals zu flüchten, wo er vor weiteren Übergriffen sicher war und medizinisch versorgt werden konnte. Durch die Übergriffe erlitt der Geschädigte Schnittverletzungen im Halsbereich. 

Da nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon auszugehen ist, dass der Geschädigte noch schlief, als der Angriff erfolgte und daher nicht in der Lage war, sich gegen diesen zu wehren, sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke, nämlich die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, als verwirklicht an.

Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen und von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. 

Zur Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten bei der der Anklage zugrundeliegenden Tat vom 04.02.2025 hat die Staatsanwaltschaft Landau ein Gutachten eingeholt. Da der Angeschuldigte an der Begutachtung nicht mitgewirkt hat, standen dem beauftragten Gutachter lediglich die Erkenntnisse und Informationen aus der Ermittlungsakte zur Verfügung. Auf deren Grundlage kommt der Sachverständige zu der vorläufigen Einschätzung, dass der Angeschuldigte bei Begehung der Tat am 04.02.2025 schuldfähig gewesen sein dürfte. Eine abschließende gutachterliche Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten wird erst im Rahmen der Hauptverhandlung getroffen werden.

Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin

 

 

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