| Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Versuchtes Tötungsdelikt in Germersheim - Anklage wegen versuchten Mordes erhoben

 - Folgemitteilung zu den gemeinsamen Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 23.07.2021 -

Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Landau wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen den 57-jährigen Mann erhoben, der am späten Abend des 22.07.2021 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in Germersheim in Tötungsabsicht durch eine Vielzahl an Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll.

Dem Angeschuldigten wird in der Anklage zur Last gelegt, seiner Ehefrau beim Verlassen eines Wohngebäudes aufgelauert, sie sodann unvermittelt mit einem Messer angegriffen und in der Absicht, sie zu töten, vielfach auf sie eingestochen zu haben. Dabei fügte er ihr schwerste Stich- und Schnittverletzungen insbesondere im Oberkörper-, Bauch- und Gesichtsbereich zu. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, auch auf einen Passanten, der der Frau zu Hilfe eilen wollte, mit dem Messer eingestochen und diesen am Bein verletzt zu haben. 

Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass der Angeschuldigte bei dem Angriff auf seine Ehefrau heimtückisch handelte, da die Frau nicht mit einem Angriff rechnete und sich somit nicht dagegen wehren konnte. Weiterhin legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe zur Last und geht dabei davon aus, dass der Angeschuldigte aus Wut und tiefen Rachegefühlen gegenüber seiner Ehefrau handelte, die er für die Trennung und seine eigene Lebenssituation allein verantwortlich machte. 

Der Angeschuldigte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. 

Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. 


Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin
 

 

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