| Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Versuchtes Tötungsdelikt in Germersheim am 27.03.2022: Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen zwei Männer im Alter von mittlerweile 20 und 30 Jahren Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Landau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Den beiden Angeschuldigten wird in der Anklage zur Last gelegt, in der Nacht zum 27.03.2022 zusammen mit weiteren bislang noch unbekannten Personen zwei Männer im Alter von 34 und mittlerweile 50 Jahren in einer Bar in Germersheim aus nichtigem Anlass unter Verwendung von Messern tätlich angegriffen zu haben, wobei der 30-jährige Angeschuldigte dem 34-Jährigen eine Schnittwunde am Kopf sowie mehrere Stichverletzungen in den Rücken zugefügt haben soll, die eine stationäre medizinische Behandlung erforderlich machten, und der 20-jährige Angeschuldigte dem 50-Jährigen eine Schnittverletzung am Arm beigebracht haben soll. Auf die beiden Opfer soll weiterhin, auch nachdem diese bereits aus der Bar geflohen waren, eingeschlagen und eingetreten worden sein, woran sich neben den beiden Angeschuldigten auch weitere bislang unbekannte Personen beteiligten. Erst als die Angreifer bemerkten, dass Polizeibeamte herbeieilten, ließen sie von den Opfern ab und flüchteten.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die beiden späteren Opfer gegen 23 Uhr die Bar aufsuchten, in der sich auch eine Gruppe von ca. 15 bis 20 Personen befand, die dort einen Geburtstag feierte. Vorbeziehungen zwischen den beiden Personengruppen gab es nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen nicht. Im Laufe des Abends soll es zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden Gruppen gekommen sein, nachdem der später schwer verletzte 34-Jährige eine Frau aus der Geburtstagsgesellschaft angesprochen und ihr ans Haar gefasst haben soll. Obwohl sich der Mann für sein Verhalten entschuldigte, blieb die Situation angespannt und schlug die Stimmung bei einigen der Geburtstagsgäste zunehmend in Verärgerung und Wut um, als sich der 34-Jährige und sein Begleiter weigerten, einer Aufforderung des 20-jährigen Angeschuldigten, die Bar zu verlassen, nachzukommen. Zu den der Anklageschrift zugrundeliegenden Tätlichkeiten kam es, als der 30-jährige Angeschuldigte, der nach den bisherigen Erkenntnissen aus dem Kreis der Geburtstagsgäste telefonisch über die Streitigkeiten unterrichtet worden sein soll, in der Bar eintraf und auf die Geschädigten losging.

Der 30-jährige Angeschuldigte befindet sich seit dem 31.03.2022 in Untersuchungshaft. Gegen den 20-jährigen Angeschuldigten wurde der Untersuchungshaftbefehl Anfang Mai 2022 von dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Landau gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Beide Angeschuldigten machen bislang von ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin

 

Teilen

Zurück