| Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Versuchtes Tötungsdelikt am 23.06.2024 in Bad Bergzabern: Anklage erhoben

 - Nachtrag zur gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 24.06.2024 - 

Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen 29 Jahre alten rumänischen Staatsangehörigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Landau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

In der vor kurzem zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, am 23.06.2024 gegen 06.30 Uhr vor einem Wohnhaus in Bad Bergzabern einem 29-jährigen Mann mit einem Messer einen Stich in den Lendenbereich und einem 31-jährigen Mann einen Stich in den Brustbereich versetzt zu haben, wobei er bei diesem Stich in die Brust den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.
 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren der Angeschuldigte und die beiden aus Moldau stammenden Geschädigten am Vorabend der Tat jeweils mit einer Gruppe von Landsleuten unterwegs und lernten sich in einer Bar in Bad Bergzabern kennen. Bereits dort soll es aus nichtigem Anlass zu verbalen Streitigkeiten zwischen den beiden Gruppen gekommen sein.

Nachdem beide Gruppen getrennt die Bar verlassen hatten, soll es zu erneuten wechselseitigen verbalen Provokationen gekommen sein, als die Gruppe um die Geschädigten an dem Anwesen vorbeikam, in dem der Angeschuldigte und seine Begleiter, die sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Balkon bzw. am Fenster aufhielten, wohnten. Im Zuge dieser verbalen Auseinandersetzung soll der Angeschuldigte ein Messer genommen, die Wohnung verlassen und vor der Haustür auf die beiden Geschädigten eingestochen haben.

Der Angeschuldigte, der zunächst flüchtete, wurde noch am Vormittag desselben Tages unweit des Tatorts festgenommen. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft. Bislang hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.  

Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin

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