| Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Tötungsdelikt Weingarten: Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Landau wegen Totschlags gegen den 20-jährigen Mann erhoben, der am 01.07.2023 auf einem Feldweg bei Weingarten mit einem Messer auf einen 17-Jährigen eingestochen und diesen tödlich verletzt haben soll.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Geschehensablauf aus: 

Der Angeschuldigte soll ebenso wie sein späteres Opfer am 30.06.2023 eine Party an der Grillhütte bei Weingarten besucht haben. Kurz nach Mitternacht soll der Angeschuldigte aus nichtigem Anlass mit dem später getöteten und ihm nach den vorliegenden Erkenntnissen bislang nicht bekannten 17-Jährigen in Streit geraten sein, wobei er auf den 17-Jährigen losgegangen sein und diesen zu Boden gerungen haben soll. Daraufhin griffen andere Besucher der Party in der Absicht, dem 17-Jährigen zu helfen, in das Geschehen ein und verpassten dem Angeschuldigten mehrere Schläge ins Gesicht. Nachdem es gelungen war, die Kontrahenten zu trennen und der Angeschuldigte von Bekannten nach Hause gebracht worden war, begab sich der Angeschuldigte etwas später alleine erneut mit seinem PKW in die Nähe der Grillhütte, stellte sein Fahrzeug auf dem von der Grillhütte zur öffentlichen Straße führenden Feldweg ab und verblieb in diesem. Kurz vor 03:00 Uhr kam der 17-Jährige, der mit anderen Personen auf dem Heimweg von der Party war, an dem PKW des Angeschuldigten vorbei, stellte sich an die Fahrertür, leuchtete mit seinem Handy in das Fahrzeug und schaute in dieses.

Als der Angeschuldigte die Person, die an seinem PKW stand, als denjenigen erkannte, mit dem es auf der Party zu dem Streit gekommen war, stieß er die Fahrertür seines PKWs so heftig auf, dass der 17-Jährige zurückgestoßen wurde. Sodann soll er ein in seinem PKW mitgeführtes Messer ergriffen haben, mit diesem bewaffnet ausgestiegen und voller Wut wegen des vorangegangenen Geschehens auf der Party aggressiv auf den 17-Jährigen zugegangen sein. In der sich anschließenden Auseinandersetzung soll der Angeschuldigte unvermittelt auf den 17-Jährigen eingestochen haben, wobei er ihm eine tiefe Stichverletzung in den Brustkorb zufügte. Trotz sofort durchgeführter Erste-Hilfe-Maßnahmen und notärztlicher Versorgung verstarb der 17-Jährige noch am Tatort.

Dem Angeschuldigten gelang es zunächst, vom Tatort zu flüchten; er konnte jedoch nach intensiven Fahndungsmaßnahmen wenige Stunden später in Lingenfeld festgenommen werden. Er befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Der Angeschuldigte hat eingeräumt, auf den 17-Jährigen eingestochen zu haben, hat sich jedoch darauf berufen, in Notwehr gehandelt zu haben.

Das Landgericht Landau – Große Jugendkammer – hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin

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