- Folgemitteilung zu der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 02.09.2022 -
Bezüglich eines 30-jährigen Mannes, der am 01.09.2022 seine 86-jährige Großmutter getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Landau vor dem Schwurgericht des Landgerichts Landau wegen des Vorwurfs des Totschlags im Zustand nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren eingereicht.
In der kürzlich zugestellten Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, seine Großmutter im Hof des Wohnanwesens im Kreis Südliche Weinstraße, in welches der Beschuldigte erst am Tattag eingezogen war, angegriffen und durch Schläge und Tritte insbesondere im Kopfbereich so massiv verletzt zu haben, dass die Frau noch an der Tatörtlichkeit verstarb. Eine nach den ersten Erkenntnissen zunächst angenommene sexuelle Tatmotivation des Beschuldigten kann nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit begründet werden.
Nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte infolge einer krankhaften seelischen Störung bei Begehung der Tat nicht ausschließbar schuldunfähig war und deswegen für sein Handeln nicht bestraft werden kann. Da nach den vorliegenden Erkenntnissen jedoch zu erwarten ist, dass er weitere erhebliche Taten begehen wird, strebt die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren an mit dem Ziel der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Der Beschuldigte, der noch am Tatort festgenommen worden war, befindet sich seit der Tat aufgrund einer ermittlungsrichterlichen Anordnung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Antragsschrift und die Durchführung des Sicherungsverfahrens zu entscheiden.
Hintergrundinformationen:
Das Sicherungsverfahren wird durchgeführt, wenn ein normales Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten nicht durchgeführt werden kann und dem Täter schwerwiegende Taten zur Last liegen, weswegen er für die Allgemeinheit gefährlich ist. In dem Sicherungsverfahren hat das Gericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung über die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu entscheiden.
Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin