- Folgemitteilung zur Pressemitteilung der Polizeiinspektion Germersheim vom 16.03.2025 und zur Gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau und der Polizeiinspektion Germersheim vom 29.03.2025 -
Die Staatsanwaltschaft Landau hat wegen des tödlichen Verkehrsunfalls auf der B272 bei Schwegenheim am 16.03.2025 Anklage gegen die 34-jährige Fahrerin des unfallverursachenden Fahrzeugs wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs zum Schöffengericht des Amtsgerichts Landau erhoben.
In der Anklage wird der Angeschuldigten zur Last gelegt, mit ihrem PKW von Schwegenheim kommend in Richtung Landau gefahren und kurz vor der Ausfahrt Schwegenheim auf die Gegenfahrbahn gekommen zu sein. Während der Fahrer des einen ihr entgegenkommenden PKWs gerade noch ausweichen konnte, kollidierte sie mit zwei weiteren Fahrzeugen, die die B272 auf der für ihre Fahrtrichtung vorgesehenen Spur befuhren. Dabei wurde der 53-jährige Fahrer des einen PKW schwer verletzt. Seine 55-jährige, auf der Rückbank sitzende Mitfahrerin erlitt so schwere Verletzungen, dass sie wenige Tage später im Krankenhaus verstarb.
Die Angeschuldigte war bei der Fahrt alkoholisiert – eine ihr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille - und stand zudem unter dem Einfluss von Cocain.
Die Angeschuldigte hat bisher von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich nicht zum Sachverhalt eingelassen.
Das Schöffengericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin