| Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Staatsanwaltschaft Landau: Tötungsdelikt in Ranschbach am 12.02.2024 : Anklage erhoben

Tötungsdelikt in Ranschbach am 12.02.2024: Anklage erhoben

Folgemitteilung zu den gemeinsamen Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 12.02. 13.02., 14.02. und 16.02.2024

Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen 28 Jahre alten, in Syrien geborenen Staatenlosen Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Landau wegen Totschlags erhoben.

In der vor kurzem zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, am 12.02.2024 gegen 14.10 Uhr einen 37-jährigen, in Ranschbach wohnhaft gewesenen Mann mit fünf Revolverschüssen auf offener Straße getötet zu haben. 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Angeschuldigte den 37-Jährigen Mann in Ranschbach aufsuchte und auf diesen traf, als der später Getötete sich gerade zu seinem unweit seiner Wohnung abgestellten PKW begab. Nach einem kurzen Streitgespräch soll der Angeschuldigte einen Revolver gezogen und aus nächster Nähe fünf Schüsse auf den 37-Jährigen abgegeben haben. Der Getötete wurde im Kopf- und Bauchbereich tödlich getroffen. 

Der Angeschuldigte war nicht im Besitz eines Waffenscheins. Bislang konnten die Herkunft der Waffe und die Frage, wie der Angeschuldigte in deren Besitz gekommen ist, nicht geklärt werden. 

Nach den vorliegenden Erkenntnissen kannten sich der Angeschuldigte und der Getötete und haben sich jedenfalls sporadisch getroffen. Bei einem dieser Treffen, das Ende 2023 auf dem Landesgartenschaugelände in Landau stattfand, soll der Angeschuldigte den nun Getöteten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Bereits damals ergaben sich keine Anhaltspunkte, aus welcher Motivation heraus es zu diesem Übergriff gekommen ist. 

Auch das Motiv für das Tötungsdelikt in Ranschbach konnte im Rahmen der durchgeführten umfangreichen Ermittlungen nicht geklärt werden. Der Angeschuldigte hat sich bislang nicht zu dem Tatvorwurf geäußert und machte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Es kommt in Betracht, dass der Angeschuldigte an einer psychischen Störung leidet, die das Tatopfer in ein wahnhaftes Erleben einbezog und zu einer Beeinträchtigung der Wahrnehmung sowie der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit geführt hat. 

Der Angeschuldigte wurde unmittelbar nach der Tat unweit des Tatorts festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Nachdem sich im Rahmen der Ermittlungen Hinweise auf eine mögliche handlungsleitende psychische Störung verdichtet hatten, wurde statt der Untersuchungshaft die vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, wo sich der Angeschuldigte seit dem 22.03.2024 und auch weiterhin befindet.

Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. 

Dr. Herrmann

Oberstaatsanwältin

Teilen

Zurück