Folgemitteilung zu der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 11.09.2023 und den gemeinsamen Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 11.09., 12.09. und 13.09.2023
Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den inzwischen 62-jährigen Mann aus Neustadt, der sich am 11.09.2023 in Edenkoben eines 10-jährigen Mädchens bemächtigt und dieses sexuell missbraucht haben soll, Anklage zum Landgericht Landau erhoben.
Dem Angeschuldigten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, am Morgen des 11.09.2023 gegen 07.40 Uhr seinen PKW auf einem regelmäßig von Schulkindern genutzten Feldweg in der Nähe des Schulzentrums abgestellt zu haben, wobei davon auszugehen ist, dass er bereits zu diesem Zeitpunkt die Absicht hatte, ein Kind in seine Gewalt zu bringen. Als wenig später das 10-jährige Mädchen alleine an seinem PKW vorbeilief, packte er das ihm bis dahin unbekannte Kind und drückte das Mädchen, das sich erfolglos versuchte, zur Wehr zu setzen, in seinen PKW. Er fuhr sodann zu einem bereits vorher von ihm ausgewählten leerstehenden Gebäude im Landkreis Bad Dürkheim, wo es zu dem sexuellen Missbrauch gekommen sein soll.
Als der Angeschuldigte gegen 9.40 Uhr mit dem Mädchen zurück Richtung Edenkoben fuhr, um das Kind in der Nähe der Schule abzusetzen, wurde sein PKW unweit des Kreisverkehrs zwischen Maikammer und Edenkoben auf der L 516 durch Polizeibeamte im Rahmen der bereits laufenden intensiven Fahndungsmaßnahmen gesichtet. Diese nahmen sofort die Verfolgung des Angeschuldigten auf, der seinen PKW nach Feststellung der Polizeiautos stark beschleunigte. In der Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, in der Absicht, die Entdeckung des Mädchens in seinem PKW und damit die Aufdeckung seiner Straftat zu verhindern, auf seiner Flucht durchgehend mit der jeweils möglichen Höchstgeschwindigkeit sowie grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren zu sein. Der Angeschuldigte flüchtete über Kirrweiler, Venningen und Großfischlingen auf die A65 bis zu seiner Festnahme auf der B9 kurz nach der Ausfahrt Kandel-Süd. Dabei soll er unter anderem eine von der Polizei errichtete Straßensperre in grober Weise verkehrswidrig über den Gehweg umfahren, einen vor ihm verkehrsbedingt wartenden PKW gerammt und mehrere Verkehrsteilnehmer sowie das in seinem PKW sitzende Mädchen gefährdet haben. Sowohl die Autofahrerin, deren PKW der Angeschuldigte rammte, als auch ein Fahrradfahrer, der durch den Luftdruck, den der an ihm vorbeirasende PKW des Angeschuldigten verursachte, das Gleichgewicht verlor und zu Boden fiel, wurden leicht verletzt.
Neben den Sexual- und Verkehrsstraftaten vom 11.09.2023 legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten in der Anklage weitere Straftaten zur Last, unter anderem sieben Verstöße gegen Weisungen, die ihm das Landgericht Frankenthal im Rahmen der Führungsaufsicht erteilt hatte. Die Führungsaufsicht war eingetreten, nachdem der Angeschuldigte am 14.07.2023 nach vollständiger Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe aus der Haft entlassen worden war. So soll der Angeschuldigte der gerichtlichen Weisung, sich bei einer therapeutischen Einrichtung vorzustellen, nicht nachgekommen sein. Außerdem soll er entgegen des richterlich angeordneten Verbots ein internetfähiges Handy besessen und genutzt haben. In drei Fällen soll der Angeschuldigte aktiv Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen haben, obwohl ihm dies ausdrücklich untersagt war. Und schließlich soll er sich in zwei Fällen entgegen des richterlichen Verbots auf dem Schulgelände des Schulzentrums Edenkoben aufgehalten und dort Schülerinnen und Schüler beobachtet haben.
Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat in seiner verantwortlichen Vernehmung bisher lediglich eingeräumt, sich des Mädchens am 11.09.2023 bemächtigt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Landau geht auf der Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachtens davon aus, dass der bereits erheblich und auch wegen Sexualstraftaten einschlägig vorbestrafte Angeschuldigte infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist und strebt daher neben der Verhängung einer Freiheitsstrafe zudem die Anordnung der Unterbringung des Angeschuldigten in der Sicherungsverwahrung an.
Da es sich bei dem Opfer der Sexualtat um ein Kind handelt, wurde die Anklage als Jugendschutzsache zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Landau erhoben. Diese hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin