| Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Germersheim- Schwere Körperverletzung am Rande einer Trauerfeier - Anklage erhoben

Folgemitteilung zu den gemeinsamen Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 27.12.2023 und vom 16.01.2024

Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den 39-jährigen Mann aus dem Landkreis Germersheim, der am 27.12.2023 auf dem städtischen Friedhof in Germersheim einen 34-Jährigen mit einem Messer im Gesicht verletzt haben soll, Anklage zum Amtsgericht – Schöffengericht - Landau erhoben.

Dem Angeschuldigten, der der Rockergruppierung Hells Angels zugeordnet wird, wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, den 34-Jährigen am Rande einer Trauerfeier zu einem Gespräch aufgefordert und sich mit diesem auf den an den Friedhof angrenzenden Parkplatz begeben zu haben. Dort entwickelte sich eine zunächst verbale Auseinandersetzung, im Rahmen derer der Angeschuldigte dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sodann ein Messer gezogen haben soll, das er quer über die linke Gesichtshälfte des Geschädigten zog. Hierdurch fügte er dem Geschädigten eine ca. 10 cm lange Schnittwunde zu. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass durch diese Verletzung eine das Gesicht in erheblicher Weise entstellende dauerhafte Narbe zurückbleiben wird und damit der Straftatbestand eines Verbrechens der schweren Körperverletzung gemäß § 226 des Strafgesetzbuchs erfüllt ist.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass Hintergrund der Tat eine einige Wochen zuvor erfolgte Tätlichkeit war, die durch den nunmehr Geschädigten zum Nachteil eines 33-Jährigen, der ebenfalls der Rockergruppierung Hells Angels zugeordnet wird, begangen worden sein soll. Gegen den 33-Jährigen besteht der Anfangsverdacht, dass er den 39-jährigen Angeschuldigten zu der schweren Körperverletzung vom 27.12.2023 angestiftet hat. Die diesbezüglichen Ermittlungen dauern noch an.

Der Angeschuldigte, der sich seit Januar 2024 und auch weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat bisher von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

 

Das Amtsgericht – Schöffengericht – Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin

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