- Folgemitteilung zu den Pressemitteilungen der Polizeidirektion Landau vom 02.07. und 03.07.2025 -
Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen mittlerweile 76-jährigen Mann eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren bei dem Landgericht Landau mit dem Ziel eingereicht, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
In der Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, sich am 02.07.2025 gegen 09.30 Uhr zu der zu diesem Zeitpunkt gut besuchten Sparkassenfiliale am Tournuser Platz in Germersheim begeben zu haben, wobei er einen mit Benzin gefüllten 5-Liter-Kanister, 2 Feuerzeuge und ein Messer mit sich führte. In der Sparkasse lief der Beschuldigte zielgerichtet vor den Kundenschalter, öffnete den Kanister, verteilte das Benzin auf dem dort befindlichen Teppich und entzündete dieses. Dabei bedrohte er einen Mitarbeiter, der einschreiten wollte, mit dem mitgeführten Messer. Nur durch die sofortige Reaktion von Mitarbeitenden der Sparkasse, denen es gelang, mit Feuerlöschern den Brand einzudämmen, konnte ein Ausbreiten des Feuers verhindert werden.
Unmittelbar nach der Tat versuchte der Beschuldigte zu fliehen, konnte jedoch durch einen Bankmitarbeiter sowie einen Kunden überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Dabei leistete der Beschuldigte erheblichen Widerstand und verletzte die beiden Männer durch Schläge und Tritte; dem einen Geschädigten fügte er zudem eine Bisswunde zu.
Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach der Tat von der alarmierten Polizei festgenommen und befindet sich seither aufgrund richterlicher Anordnung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchte schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte infolge einer krankhaften seelischen Störung bei Begehung der Tat schuldunfähig war und deswegen für sein Handeln nicht bestraft werden kann. Da nach den vorliegenden Erkenntnissen jedoch zu erwarten ist, dass er weitere erhebliche Taten begehen wird, strebt die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Antragsschrift und die Durchführung des Sicherungsverfahrens zu entscheiden.
Hintergrundinformationen:
Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus selbstständig – also ohne Verhängung einer Strafe – anzuordnen, wenn das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht durchgeführt werden kann, dem Täter aber schwerwiegende Taten zur Last liegen und er deswegen für die Allgemeinheit gefährlich ist (Sicherungsverfahren).
Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin