- Folgemitteilung zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau vom 05.08.2024 -
Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen den 45-jährigen Mann aus dem Kreis Germersheim, der verdächtig ist, am 30. Oktober 2023 einem damals 43-jährigen, in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal inhaftierten Strafgefangenen während dessen Ausführung an den Sollachsee in Germersheim geholfen zu haben zu fliehen, Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Landau wegen Gefangenenbefreiung und Vollstreckungsvereitelung erhoben.
Dem Angeschuldigte wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, in die Fluchtpläne des Strafgefangenen eingebunden gewesen zu sein und mit diesem die Flucht sowie seinen Beitrag daran geplant zu haben. Entsprechend den Absprachen soll sich der Angeschuldigte am Tag der begleiteten Ausführung des Strafgefangenen zu einem verabredeten Treffpunkt in der Nähe des Sollachsees begeben und dort gewartet haben. Nachdem es dem Strafgefangenen gelungen war, den beiden JVA-Bediensteten zu entkommen und sich zu der vereinbarten Stelle zu begeben, soll der Angeschuldigte diesen in seinen PKW aufgenommen und ihn über die Tschechische Republik nach Polen verbracht haben. Der geflohene Strafgefangene konnte nach intensiven Fahndungsmaßnahmen der insoweit zuständigen Staatsanwaltschaft Pforzheim und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg am 28. Juli 2024 in Moldau festgenommen werden.
Der Angeschuldigte befindet sich in dieser Sache seit dem 03.08.2024 in Untersuchungshaft.
Das Schöffengericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin