| Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz

Brandstiftung an Asklepiosklinik Kandel und an PKW von Klinikum Bad Bergzabern - Anklage wegen schwerer Brandstiftung erhoben

- Folgemitteilung zu der Presseerklärung der Polizeidirektion Landau vom 30.12.2021, des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 02.01.2022 und der gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 07.01.2022 -

 

Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage zum Landgericht – Große Strafkammer – Landau gegen einen mittlerweile 43-jährigen Mann wegen Brandstiftung, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Dem Angeschuldigten wird in der Anklage zur Last gelegt, am 29.12.2021 auf dem Parkplatz des Krankenhauses Bad Bergzabern den dort abgestellten PKW eines Klinikmitarbeiters unter Verwendung eines Brandbeschleunigers in Brand gesetzt zu haben, wodurch dieser im Frontbereich ausbrannte. Es entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 20.000 EUR.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten weiterhin vor, am 01.01.2022 gegen 22.20 Uhr einen im Bereich der Notaufnahme der Asklepiosklinik in Kandel abgestellten Gittercontainer mit Wäsche mit Benzin übergossen und sodann in Brand gesetzt zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er dabei zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass das Feuer auch auf das Krankenhausgebäude übergreift. Tatsächlich wurden Teile des Kellergeschosses und der Gebäudefassade und die Geschossdeckendämmung unterhalb der Intensivstation von den Flammen erfasst. Durch den Brand kam es zudem zu einer so starken Rauchentwicklung, dass der Rauch nicht nur in das Kellergeschoss und die Notaufnahme, sondern auch in die Flure der Intensivstation eindrang. Drei Mitarbeiterinnen der Klinik, die gemeinsam mit weiterem Klinikpersonal Patientinnen und Patienten wegen des Brandes versorgten und verlegten sowie versuchten, das Eindringen der Rauchgase auf die Intensivstation zu verhindern, erlitten Rauchgasvergiftungen. Eine der Geschädigten musste deswegen stationär behandelt werden. Durch den Brand waren Intensivstation, Notaufnahme und weitere Räume der Klinik zeitweise nicht benutzbar. Es entstand ein Gebäudeschaden in Höhe von ca. 400.000 EUR.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen war der Angeschuldigte zur Tatzeit am 01.01.2022 alkoholisiert und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Angeschuldigte bereits vor der Tat mehrfach ausfällig und verbal aggressiv gegenüber Mitarbeitenden von Kliniken aufgetreten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass in dieser negativen Haltung gegenüber ihn behandelnden Ärzten und Klinikpersonal auch das Motiv für die Taten liegen dürfte.

Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

 

Dr. Anne Herrmann

Oberstaatsanwältin

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