Anklage wegen Betrugs mit gefälschten Rechnungen erhoben
- Folgemitteilung zur Gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau und der Kriminalinspektion Landau vom 14.10.2024 -
Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Landau gegen vier Männer im Alter von nun 20 bis 22 Jahren wegen banden- und gewerbsmäßigem Diebstahl und Betrug sowie Urkundenfälschung und gegen einen weiteren Mann im Alter von 25 Jahren wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug erhoben.
Den vier 20 bis 22-jährigen Angeschuldigten wird in der Anklageschrift zur Last gelegt, als Mitglieder einer Bande im Juni und Juli dieses Jahres in 23 Fällen in Landau, Essingen, Offenbach und Hatzenbühl Briefsendungen, die augenscheinlich Rechnungen enthielten, aus Postbriefkästen entwendet und auf diesen die IBAN-Nummer des Rechnungsstellers verändert zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen sie jeweils wie folgt vorgegangen sein: Zunächst öffneten sie die öffentlichen Postbriefkästen mutmaßlich mit einem Generalschlüssel der Post, der auf bislang unbekannte Weise in ihren Besitz gelangte, und entnahmen gezielt Briefsendungen, die augenscheinlich Rechnungen enthielten. Sodann manipulierten sie die entwendeten Rechnungen dergestalt, dass sie die Kontoverbindung des Rechnungsstellers durch eine IBAN eines Kontos ersetzten, auf das sie selbst oder Helfer Zugriff hatten. Die gefälschten Rechnungen wurden danach wieder in einen Postbriefkasten eingeworfen, sodass eine Zustellung an den eigentlichen Rechnungsempfänger erfolgte. Die arglosen Opfer, die aufgrund der professionellen Vorgehensweise die Manipulation nicht bemerkten, überwiesen die ausstehenden Rechnungsbeträge sodann auf die angegebenen Bankkonten der Täter. Bei dem Inhaber eines dieser Konten handelt es sich um den 25-jährigen Mann, dem in der Anklage Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug vorgeworfen wird. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der 25-jährige Angeschuldigte in den Tatplan eingeweiht gewesen sein und in Kenntnis dessen einen Teil der Gelder auf seinem Konto empfangen haben.
Insgesamt sollen die Angeschuldigten durch die der Anklageschrift zugrunde gelegten Taten über 31.000 EUR erbeutet haben.
Darüber hinaus wird dem 20-jährigen Angeschuldigten in der Anklageschrift vorgeworfen, im Mai 2024 in Hof/Sachsen gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter einen schweren Raub sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Demnach soll der Angeschuldigte zwei Männer, mit denen er sich unter Vorspiegelung, ihnen einen PKW gegen Bargeldzahlung verkaufen zu wollen, getroffen hatte, an einen abgelegenen Ort verbracht haben. Dort soll er zusammen mit seinem bisher nicht bekannten Mittäter unter Einsatz von Pfefferspray die beiden Geschädigten aufgefordert haben, ihr mitgeführtes Bargeld auszuhändigen. Als die Geschädigten daraufhin versuchten zu fliehen, sollen der Angeschuldigte und sein Mittäter sie verfolgt, einen der beiden Geschädigten zu Fall gebracht und dessen Rucksack entwendet haben.
Drei der Angeschuldigten, darunter auch der Angeschuldigte, dem zudem das Raubdelikt vorgeworfen wird, befinden sich seit 01. August 2024 in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Ermittlungen gegen einen weiteren nunmehr 22-jährigen Mann, gegen den der dringende Tatverdacht besteht, eine zentrale Rolle in der Bande innegehabt zu haben, andauern. Nach diesem Mann, der flüchtig ist und sich mutmaßlich im Ausland verborgen hält, wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet. Zudem laufen weiterhin Ermittlungen gegen zwei weitere Beschuldigte, die ihre Konten zur Entgegennahme von erbeuteten Geldern zur Verfügung gestellt haben sollen, wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin