Folgemitteilung zu der gemeinsamen Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, der Staatsanwaltschaft Landau und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 09.01.2023
Gegen den 51-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Landau-Land, bei dem - wie in der gemeinsamen Pressemitteilung vom 09.01.2023 mitgeteilt – bereits im Oktober 2022 sowie erneut am 08.01.2023 Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt wurden, hat die Staatsanwaltschaft Landau Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Landau wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen von Gegenständen, die ihrer Art nach zur Verletzungen von Personen geeignet und bestimmt sind, sowie wegen des unerlaubten Besitzes von erlaubnispflichtiger Munition erhoben.
Dem Angeschuldigten wird in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, im Oktober 2022 und davor Schrot- und Patronenmunition besessen zu haben, ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein, und im Garten des von ihm bewohnten Anwesens Cannabispflanzen angebaut zu haben, die teilweise bereits abgeerntet und zum Trocknen aufgehängt waren, um das daraus gewonnene Marihuana überwiegend weiterzuverkaufen. Insgesamt konnten im Rahmen der im Oktober durchgeführten Durchsuchung des Anwesens des Angeschuldigten mehr als 3,5 Kilogramm Marihuana sichergestellt werden. Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift von der Verwirklichung des Straftatbestands des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen von gefährlichen Gegenständen aus, da bei der Durchsuchung im unmittelbaren Umfeld der Betäubungsmittel unter anderem zwei Armbrüste mit zugehörigen Pfeilen und ein Harpunengerät aufgefunden wurden.
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 09.01.2023 und auch weiterhin wegen der der Anklageschrift zugrundeliegenden Vorwürfe in Untersuchungshaft. Soweit im Rahmen der neuerlichen Durchsuchung am 08.01.2023 erneut Marihuana sichergestellt wurde, dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch an.
Das Landgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Wie bereits in der gemeinsamen Pressemitteilung vom 09.01.2023 mitgeteilt, werden die Ermittlungen wegen der Hinweise, dass der Mann Vorrichtungen für Angriffe auf Polizeibeamte hergestellt haben soll, von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus geführt.
Hintergrundinformationen:
Der Straftatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unter Mitführen von Gegenständen, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes), sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vor.
Angelika Möhlig
Leitende Oberstaatsanwältin