Einstellung einer Gerichtshelferin/eines Gerichtshelfers (m/w/d)

Einstellung einer Gerichtshelferin/eines Gerichtshelfers (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz eine unbefristete Stelle für eine Gerichtshelferin/einen Gerichtshelfer (m/w/d) zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 15 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.

Berufsbild

Die Gerichtshilfe gehört zum Sozialdienst der Justiz. Sie ist organisatorisch den Staatsanwaltschaften zugeordnet und untersteht somit der Aufsicht der Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Staatsanwaltschaften.

Die Aufgaben der Gerichtshilfe werden in der Regel hauptamtlich von staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen wahrgenommen.

Die Gerichtshilfe kann von Staatsanwaltschaften und Gerichten in jedem Stadium eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeschaltet werden, beispielsweise um Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen von Beschuldigten sowie den Ursachen und Beweggründen für das strafbare Verhalten zu treffen. 

 

Anforderungsprofil

  • ein mit Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik sowie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge
  • sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen, soziale und interkulturelle Kompetenz
  • Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit
  • Eigeninitiative und die Fähigkeit, eigenverantwortlich, projekt- und zielorientiert zu arbeiten sowie Bereitschaft, sich selbstständig Wissen anzueignen und sich weiterzuqualifizieren
  • Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein, Verschwiegenheit
  • schnelle Auffassungsgabe sowie sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • rhetorische, didaktische und methodische Fähigkeiten in der Gesprächsführung

Ein Führerschein der Klasse B ist für die Wahrnehmung der Aufgaben der Gerichtshilfe erforderlich.

Bewerbungen

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (vollständiger tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum Ausbildungs- und beruflichen Werdegang, Kopie oder Scan der Schul-, Berufsabschluss- und Arbeitgeberzeugnisse, Weiterbildungs-Zertifikate etc.) senden Sie bitte auf dem Postweg oder per E-Mail bis 31.01.2025 an

Frau Leitende Oberstaatsanwältin
Marienring 13
76829 Landau in der Pfalz

bzw.

stald@genstazw.jm.rlp.de

 

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Behr (Tel.: 06341 22 - 513) gerne zur Verfügung.